Textversion
Bauleistung Elektronik Maschinen Montage Faktoren Alte Fassungen Suchen News
Startseite Alte Fassungen Elektronik Bes. Vereinbarungen

Alte Fassungen


Vertragsformen Begriffserläuterungen Spartenübersicht Bauleistung Elektronik Maschinen Montage

Wegweiser ELV Wegweiser ELVBU Wegweiser DV Wegweiser SV Wegweiser MkV ABE ABEBU Klauseln ABE Klauseln ABEBU Bes. Vereinbarungen

Downloads Impressum Sitemap Kontakt

Entschädigungsleistung BV-ABE

5. Entschädigungsleistung § 9 ABE

Gemäß § 9 Nr. 4 ABE ist die Entschädigungsleistung auf den Zeitwert begrenzt.

Zeitwert ist der Versicherungswert gemäß § 4 Nr. 1 ABE unter Berücksichtigung eines Abzuges entsprechend dem technischen Zustand der Sache unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles, insbesondere für Alter und Abnutzung.

Der Abzug beträgt:
- höchstens 10 % p.a. max. 60 %, wenn serienmäßig hergestellte Ersatzteile noch zu beziehen sind,
- höchstens 10 % p.a. max. 70 %, wenn serienmäßig hergestellte Ersatzteile nicht mehr zu beziehen sind.
<< >>

zurück zur Inhaltsübersicht

Druckbare Version