Textversion
Bauleistung Elektronik Maschinen Montage Faktoren Alte Fassungen Suchen News
Startseite Alte Fassungen Elektronik Bes. Vereinbarungen

Alte Fassungen


Vertragsformen Begriffserläuterungen Spartenübersicht Bauleistung Elektronik Maschinen Montage

Wegweiser ELV Wegweiser ELVBU Wegweiser DV Wegweiser SV Wegweiser MkV ABE ABEBU Klauseln ABE Klauseln ABEBU Bes. Vereinbarungen

Downloads Impressum Sitemap Kontakt

Selbstbehalt BV-ABE

6. Selbstbehalt § 9 ABE

Der gemäß § 9 Nr. 3 bis 8 und 10 bis 13 ABE ermittelte Betrag wird je Versicherungsfall um einen Selbstbehalt von 250,00 EUR gekürzt.

Bei Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung gilt ein genereller Selbstbehalt von 250,00 EUR.

Für beweglich eingesetzte Bürotechnik (Pos. 4) gilt ein Selbstbehalt von 25 %, mindestens 250,00 EUR.
<< >>

zurück zur Inhaltsübersicht

Druckbare Version