versicherte Sachen BV-ABE
2. Versicherte Sachen/Anmeldung § 1 Nr. 1 ABE
1. EDV-Anlagen
2. Allgemeine Büro- und Datentechnik
3. beweglich eingesetzte Sachen (europaweit)
4. sonstige Geräte (nach Absprache)
Der Versicherungsnehmer meldet alle unter diesem Vertrag versicherbaren Geräte zur Versicherung an.
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