Textversion
Bauleistung Elektronik Maschinen Montage Faktoren Alte Fassungen Suchen News
Startseite Alte Fassungen Elektronik Bes. Vereinbarungen

Alte Fassungen


Vertragsformen Begriffserläuterungen Spartenübersicht Bauleistung Elektronik Maschinen Montage

Wegweiser ELV Wegweiser ELVBU Wegweiser DV Wegweiser SV Wegweiser MkV ABE ABEBU Klauseln ABE Klauseln ABEBU Bes. Vereinbarungen

Downloads Impressum Sitemap Kontakt

Versicherungsort BV-ABE

3. Versicherungsort § 3 ABE

Abweichend von § 3 ABE Nr. 1 gilt:

Versicherungsschutz für versicherte Sachen besteht

- in den jeweiligen Betriebsstätten und/oder auf dem jeweiligen Betriebsgrundstücken des jeweiligen Versicherungsnehmers
- im Zusammenhang mit der Behebung ersatzpflichtiger Schäden auch auf den Wegen zu und von der Reparaturfirma
- für neu hinzukommende Versicherungsorte.
<< >>

zurück zur Inhaltsübersicht

Druckbare Version