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Gliederung

Gliederung der Elektronikversicherung


Sachversicherung:
Die Sachversicherung übernimmt im Rahmen der "Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE)" den Versicherungsschutz gegen Schäden, die durch Bedienungsfehler, Kurzschluß, Ereignisse höherer Gewalt, Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl und Wasser verursacht werden.
(Es gelten die ABE und Klauseln).

Datenversicherung (früher auch Datenträgerversicherung genannt):
Datenträger bilden die Voraussetzung für die Verarbeitung und Speicherung von Daten. Werden Datenträger beschädigt, zerstört oder entwendet, sind zwangsweise die darauf gespeicherten Daten nicht mehr verfügbar und müssen unter Aufwendung zum Teil hoher Kosten rekonstruiert werden. Die Datenversicherung übernimmt diese Rekonstruktionskosten einschließlich der Kosten für eventuelle Kaufprogramme und des Datenträgermaterials. Voraussetzung für eine Ersatzleistung ist ein zeitgleicher Sachschaden.
(Es gelten die ABE in Verbindung mit der Klausel 010 für Datenversicherung).

Softwareversicherung (Erweiterte Datenversicherung):
Die Softwareversicherung beinhaltet bereits den Deckungsumfang der Datenversicherung.
Sie leistet darüber hinaus auch Entschädigung bei nachteiliger Veränderung oder Verlust der versicherten Daten oder Programme ohne zeitgleichen Sachschaden, dann jedoch nur bis 50 % der Versicherungssumme.
(Es gelten die ABE in Verbindung mit der Klausel 028 für Softwareversicherung).

Mehrkostenversicherung:
Wird der Betrieb einer versicherten Anlage durch einen Sachschaden unterbrochen oder beeinträchtigt, ist es unerläßlich, wenigstens die wichtigsten Arbeiten weiterzuführen. Dies kann dann nur unter Aufwendung von Mehrkosten geschehen.
Mehrkosten sind z.B. Aufwendungen für die Benutzung anderer Anlagen, für zusätzlich beschäftigtes Personal, für Anwendungen anderer Arbeitsverfahren oder Inanspruchnahme von Lohn-Dienstleistungen. Die Mehrkostenversicherung ist nicht auf den Bereich der Datenverarbeitung begrenzt, sondern kann auch für andere elektronische Anlagen (z.B. Medizingeräte) angewendet werden.
(Es gelten die ABE in Verbindung mit der Klausel 030 für Mehrkostenversicherung).

Betriebsunterbrechungsversicherung:
In Fällen, in denen durch den Aufwand von Mehrkosten eine Unterbrechung des Betriebes nicht vermieden werden kann, schützt eine Betriebsunterbrechungsversicherung für elektronische Anlagen. Sie ersetzt Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten, die infolge eines Sachschadens nicht erwirtschaftet werden können.
(Es gelten die ABEBU und Klauseln).
Mehr über Elektronik-BU

Elektronik-Pauschalversicherung:
Versichert werden kann die technische Büroeinrichtung, wie Daten- , Kommunikations-, Büro-, Sicherungs- und Meldetechnik bis zu 250.000 Euro Versicherungssumme.
(Es gelten die ABE sowie die Besonderen Vereinbarungen für die Elektronik-Pauschalversicherung in Zusammenhang mit der Klausel 026).

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