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Grundlage

Rechtliche Grundlage der Elektronikversicherung

Als Rechtsgrundlage für die Elektronikversicherung gelten heute die "Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE)", die seit 1991 verwendet werden können und AVFE 76 (in der Fassung von 1987) abgelöst haben. Die ABE wurden 1996 redaktionell überarbeitet. Zum Grundbedingungswerk können jeweils feste Klauseln vereinbart werden. Darüber hinaus kann jeder Versicherer zusätzlich eigene "Besondere Vereinbarungen" zugrunde legen.

Mit Freigabe der Versicherungsbedingungen (Genehmigungspflicht) zum 01.07.1994 aufgrund des Europäischen Binnenmarktes, steht es jedem Versicherer nun frei, sein eigenes Bedingungs- und Klauselwerk aufzustellen. D.h. es gibt kein einheitliches vom Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen (BAV) genehmigtes Bedingungs- und Klauselwerk mehr, das für alle Versicherer gleichermaßen gilt und verwendet werden muß.

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