DV - Schadenverhütung
Schadenverhütung
Im Interesse der Schadenverhütung hat der Versicherungsnehmer eine übliche (mit BV mindestens einmal wöchentliche) Datensicherung zu betreiben und die Vorschriften/Hinweise des Herstellers zur Wartung und Pflege der Datenverarbeitungsanlage und der Datenträger zu beachten.
Hinweis:
- Die Datenversicherung kann nur im Zusammenhang mit der Sachversicherung abgeschlossen werden.
- Daten- bzw. Datenträgerschäden sind immer separat vom Sachschaden anzulegen (separate Schaden-Nummer)!
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