DV - Versicherungsort
Versicherungsort
Die Daten sind am Versicherungsort, in den Auslagerungsstätten und auf den Wegen zwischen Versicherungsort und dem Auslagerungsort versichert. Letzteres gilt nur für Sicherungsdatenträger, nicht für Originaldaten. Die Datenträger und ihre Daten sind auch während ihrer Bewegung am Versicherungsort versichert (§ 3 ABE).
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