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ABE - Definition des Zeitwerts

Definition des Zeitwertes

Bei der Ermittlung des Zeitwertes einer Anlage sind nur Faktoren zu berücksichtigen, die mit der Anlage selbst zu tun haben. Im Gegensatz zum sog. Verkehrs- oder "Gemeinen" Wert, werden in den ABE Wertverluste durch immaterielle Faktoren nicht berücksichtigt. Dazu zählen z.B. die allgemein geringere Wertschätzung gebrauchter Sachen;

technologische Veränderungen;

Modeerscheinungen;

geänderte Marktverhältnisse.
Für die Ermittlung des Zeitwertes ist der technische Zustand der Sache (unmittelbar vor Schadeneintritt) maßgebend.

Der Zeitwert wird in Abhängigkeit vom Alter und Zustand (Abnutzungsgrad) der vom Schaden betroffenen Anlage nach folgender Formel ermittelt:

Zeitwert = Neuwert x Zeitwertfaktor x Gebrauchsfaktor

Als Neuwert ist daher der Wiederbeschaffungswert einer Sache gleicher Art und Güte zum Schadenzeitpunkt anzugeben.

Mit dem Zeitwertfaktor wird alleine das Alter der Anlage, unabhängig von den Umständen des Einsatzes der Anlage, berücksichtigt.

Im Gebrauchwertfaktor werden Umstände berücksichtigt, die den aktuellen Zustand und die Nutzbarkeit eines funktionsfähigen Systems kurz vor Eintritt des Schadens wiedergeben (z.B. Erhaltungszustand, optisches Erscheinungsbild, Ausstattung und Zubehör der Anlage).

Der so ermittelte Zeitwert ist in der Regel höher als der ansonsten übliche Zeitwert, der sog. "Gemeine" Wert.
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