ABE - Selbstbehalt/Franchise
Selbstbehalt / Franchise
Der Selbstbehalt (SB) ist ein bestimmter EURO-Betrag oder Prozentsatz des Schadens, den der VN von jedem Schaden selbst zu tragen hat.
Er wird vereinbart, um den Versicherungsvertrag von sogenannten Kleinschäden, die einen unverhältnismäßigen Kostenaufwand erfordern, freizuhalten.
Man unterscheidet
Abzugsfranchise (auch Selbstbehalt):
Der über die Franchise hinausgehende Schadenbetrag wird vom Versicherer entschädigt.
Integralfranchise:
Der Versicherer leistet keine Entschädigung, wenn der Schadenbetrag geringer ist als die Integralfranchise. Ist der Schadenbetrag hingegen höher als die Integralfranchise, erhält der VN den gesamten Betrag ersetzt. Es erfolgt dann kein Abzug.
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