MkV - Haftzeit
Haftzeit
Die Haftzeit bildet die zeitliche Grenze der Ersatzleistung im Schadenfall. Abweichend von Klausel 030 kann die Haftzeit 1 –11 Monate betragen. Es ist darauf zu achten, daß die abweichende Haftzeit im Versicherungsvertrag dokumentiert wird.
<< >>
zurück zur Inhaltsübersicht