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MkV - Versicherungsart

Ist die Mehrkostenversicherung eine eigenständige Versicherungsart?

Die Mehrkostenversicherung wurde zu den ABE in Form einer Klausel konzipiert. Die Klauselform soll jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, daß es sich bei ihr um eine - sich von der Sachdeckung unterscheidende - eigenständige Versicherungsart handelt.

Da die Sach- und Mehrkostendeckung nach den ABE in der Regel in einer Police dokumentiert werden, muß klargestellt sein, ob die zu vereinbarenden Klauseln für beide Versicherungsarten gelten sollen, oder ausschließlich für die Mehrkostenversicherung (z.B. Klausel 034, Ausschluß für Schäden und Gefahren (Einbruchdiebstahl).

Es ist auf eine verständliche Dokumentierung zu achten, insbesondere dann, wenn der Umfang des Versicherungsschutzes zwischen der Sach- und Mehrkostenversicherung abweichen soll.

Der Gefahrenkatalog umfaßt dabei dieselben Gefahren wie aus der Sachversicherung. Die Mehrkostenversicherung bezieht sich auf betriebsfertige Anlagen und Geräte, für die im Schadenfall auch Überbrückungsmaßnahmen eingeleitet werden können, wie z.B. für EDV-Anlagen oder produzierende Anlagen.
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