MkV - Versicherungssumme
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme soll dem Betrag für die o.g. Mehrkosten entsprechen, der aufzuwenden ist, wenn die technische Einsatzfähigkeit der vom Schaden betroffenen Sachen 12 Monate unterbrochen wäre (Jahresversicherungssumme).
Für zeitabhängige Mehrkosten ist eine Tages- oder Monatshöchstentschädigung festzulegen, die auf das Jahr hochgerechnet die Versicherungssumme ergibt.
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