SV - Unterversicherung
Unterversicherung
Analog Klausel 010 verzichtet auch hier der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung und leistet Entschädigung maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme bzw. 50 % der Versicherungssumme bei Schäden, die unter die erweiterten Gefahren fallen.
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