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SV - Versicherungsumfang

Versicherungsumfang

Die Softwareversicherung beinhaltet bereits den Deckungsumfang der Datenversicherung.
Darüber hinaus leistet sie auch ohne zeitgleichen Sachschaden am Datenträger Entschädigung, wenn eine nachteilige Veränderung oder ein Verlust der versicherten Daten oder Programme durch:

Störung oder Ausfall der Datenverarbeitungsanlage, der Datenfernübertragungseinrichtungen und -leitungen, der Stromversorgung/Stromversorgungsanlage oder der Klimaanlage;

Bedienungsfehler (z.B. falscher Einsatz von Datenträgern, falsche Befehlseingabe);

Computerviren;

vorsätzliche Programm- oder Datenänderungen durch Dritte in schädigender Absicht;

Über- oder Unterspannung (einschl. Blitzeinwirkung);

Elektrostatische Aufladung, elektromagnetische Störung;

höhere Gewalt; eingetreten ist und die versicherten Daten und Programme deshalb rekonstruiert oder wiederbeschafft werden müssen.

Der erweiterte Versicherungsschutz erstreckt sich auf eine ganz bestimmte Anzahl zusätzlicher Gefahren. Die folgende Aufzählung ist nicht beispielhaft, sondern abschließend. Andere, als die aufgeführten, sind (über diese Klausel) nicht versicherbar.
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