BV 10 ABMG
10. Schadenabhängiger Rabatt
Es wird ein schadenabhängiger Sonderrabatt von 20 % gewährt.
Dieser Rabatt entfällt ab nächster Hauptfälligkeit, wenn die Schadenquote 60 % erreicht oder überschreitet. Er wird erst dann wieder zu der nächsten Hauptfälligkeit gewährt, wenn die Quote unter 60 % liegt.
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