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Vertragsstrafen Pönale

Die Versicherung von Vertragsstrafen (Pönale)

Allgemeines
Pönalen sind Vertrags- oder Konventionalstrafen, die von einem Lieferanten oder Hersteller an den Auftraggeber in Geld zu entrichten sind. Man unterscheidet Zeit-, Qualitäts-, Leistungs- und Verfügbarkeitspönalen.

Die Verträge zwischen Hersteller und Auftraggeber sind meist so formuliert, daß die Pönale unabhängig davon fällig wird, ob ein Sachschaden vorliegt.

Versicherbarkeit
Pönalen sind versicherbar, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

- Es muß ein Sachschaden als auslösendes Ereignis vorliegen.

- Die Pönale muß zeitabhängig sein, d.h. der Betrag muß z.B. pro Tag oder Woche fällig werden.

- Vorlage - und zwar vor Angebotsabgabe - des abgeschlossenen Vertrages zwischen Hersteller/Lieferer und Besteller/Betreiber mit genauer Spezifikation der zugesagten Pönalen und den Bedingungen.

- Angemessene Garantiewerte und Pönalen:
Die Höhe der Vertragsstrafe muß in einer vernünftigen Relation zu dem entstehenden Schaden stehen, d.h. es darf keine Fantasiesumme versichert werden, damit die Pönale-Versicherung nicht zum Gegenstand des Wettbewerbes von Herstellern untereinander wird.

- Durchführbarkeit des Projektes.
Die Versicherungssumme für die Pönale soll nicht höher als 10 % des gesamten Auftragswertes sein.

- Selbstbehalte von mindestens 10 bis 20 % oder angemessener zeitlicher Selbstbehalt.

- Ausschluß von Prototypen und Erstkonstruktionen.

- Bei Qualitäts-, Leistungs- oder Verfügbarkeitspönalen muß dem Hersteller/Lieferanten vor Fälligkeit einer Pönale eine angemessene Nachbesserungszeit eingeräumt werden. Die Versicherbarkeit ist problematisch.

- Das Risiko muß sich im geographischen Einflußbereich des Versicherers befinden.
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