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ABMG - Berechnung der Entschädigung

Wie wird die Entschädigung berechnet?

Im Falle eines Teilschadens ersetzt der Versicherer die Wiederherstellungskosten, die notwendig sind, um den früheren betriebsfertigen Zustand wiederherzustellen.

Im Falle eines Totalschadens ist für die Entschädigung die Höhe des Zeitwertes (§ 9 Nr. 2 Abs. 2) abzüglich des Wertes der Reste maßgebend.

Siehe § 10 ABMG 92
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