ABMG - Kaskodeckung Kl 52
Kasko-Deckung von Baugeräten (ABMG 92 und Klausel 052)
Mit Vereinbarung der Klausel 052 wird der innere Betriebsschaden ausgeschlossen. Es sind nur Schäden durch ein unmittelbar von außen her einwirkendes Ereignis gedeckt (Kasko-Schaden).
[siehe auch]
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