ABMG - Schäden und Gefahren
Welche Schäden und Gefahren sind versichert bzw. nicht versichert?
Der Katalog der versicherten Gefahren in § 2 Nr. 1 AMB 91 wird im § 2 ABMG 92 insbesondere um das Feuerrisiko erweitert.
Auf Antrag kann auch das Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub versichert werden.
Genauso wie in den AMB 91 haben auch die ABMG 92 den Charakter einer Allgefahrendeckung. Dies bedeutet, daß der versicherte Gefahrenkatalog nur beispielhaft aufgeführt ist, während der Ausschlußkatalog erschöpfend geregelt ist.
Siehe § 2 ABMG 92.
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