ABMG - Umfang der Entschädigung
Umfang der Entschädigung
In der Maschinenversicherung unterscheidet man den Teil- und Totalschaden.
Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten (§ 10 Nr. 2) zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Zeitwert der versicherten Sache unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor.
Siehe § 9 Nr. 2 ABMG 92.
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