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ABMG - Versicherungsort

Wie wird der Versicherungsort definiert?

Als Versicherungsort gelten die in dem Versicherungsvertrag bezeichneten Betriebsgrundstücke oder Einsatzgebiete. Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des Versicherungsortes.

Siehe § 3 ABMG 92.
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