ABMG - Versicherungsort
Wie wird der Versicherungsort definiert?
Als Versicherungsort gelten die in dem Versicherungsvertrag bezeichneten Betriebsgrundstücke oder Einsatzgebiete. Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des Versicherungsortes.
Siehe § 3 ABMG 92.
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