AMB - Bedingungen und Klauseln
Welche Bedingungen und Klauseln sind zu vereinbaren?
- Allgemeine Maschinenversicherungs-Bedingungen (AMB 91)
und soweit zutreffend
- Klauseln 001 - 020 zu den AMB 91
- Klausel 007 - Angleichung der Prämien und Versicherungssummen;
- Besondere Vereinbarungen und Bestimmungen;
- Versicherungsbedingungen für Mitglieder der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW)
- Klauseln zu den VDEW *)
*) Diese spezielle Sparte wird nicht näher betrachtet
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