AMB - Ermittlung Versicherungssumme
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die im Versicherungsvertrag für jede versicherte Sache genannte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Versicherungswert ist der jeweilige gültige Listenpreis der versicherten Sache im Neuzustand (Neuwert) zuzüglich der Bezugskosten (z.B. Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage) - Siehe § 4 AMB 91.
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