Textversion
Bauleistung Elektronik Maschinen Montage Faktoren Alte Fassungen Suchen News
Startseite Alte Fassungen Maschinen Wegweiser AMB

Alte Fassungen


Vertragsformen Begriffserläuterungen Spartenübersicht Bauleistung Elektronik Maschinen Montage

Wegweiser AMB Wegweiser ABMG Wegweiser BU Sonderformen der BU Bedingungen AMB Bedingungen ABMG Bedingungen AMBUB Klauseln AMB Klauseln ABMG Klauseln AMBUB Bes. Vereinbarungen

Downloads Impressum Sitemap Kontakt

AMB - Unterversicherung

Wann besteht Unterversicherung?

Ist bei Eintritt des Versicherungsfalles die Versicherungssumme für die versicherte Sache niedriger als der für diesen Zeitpunkt zu ermittelnde Versicherungswert (Unterversicherung), so wird nur der Teil des gemäß § 10 ermittelten Beitrages ersetzt, der sich zu dem ganzen Beitrag verhält, wie die Versicherungssumme zu dem Versicherungswert (Siehe § 9 AMB 91).
<< >>

zurück zur Inhaltsübersicht

Druckbare Version