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Betriebsgewinn und Kosten

Was versteht man unter Betriebsgewinn und Kosten?

1. Betriebsgewinn ist der Gewinn aus dem Umsatz der hergestellten Erzeugnisse und der gehandelten Waren und der Gewinn aus Dienstleistungen mit Ausnahme von Gewinnen, die mit dem eigentlichen Fabrikations-, Handels- oder Gewerbebetrieb nicht zusammenhängen, z.B. aus Kapital-, Spekulations- oder Grundstücksgeschäften.

2. Kosten sind alle in dem versicherten Betrieb entstehenden Kosten mit Ausnahme von

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren, soweit es sich nicht um Aufwendungen zur Betriebserhaltlung oder um Mindest- und Vorhaltegebühren für Energiefremdbezug handelt

b) Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern und Ausfuhrzöllen;

c) Paketporti und sonstigen Ausgangsfrachten, soweit sie nicht aufgrund fortlaufender vertraglicher Verpflichtungen ohne Rücksicht auf den Umsatz von Waren zu entrichten sind;

d) Umsatzabhängigen Versicherungsprämien;

e) Umsatzabhängigen Lizenzgebühren und umsatzabhängigen Erfindervergütungen;

f) Kosten, die mit dem eigentlichen Fabrikations-, Handels- oder Gewerbebetrieb nicht zusammenhängen, z.B. aus Kapital-, Spekulations- oder Grundstücksgeschäften;

g) Vertrags- und Konventionalstrafen.

Siehe § 4 AMBUB 94.
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