Bewertungszeitraum
Definition von Versicherungssummen, Versicherungswert und Bewertungszeitraum
Die Versicherungssumme, die bei Abschluß des Vertrages dem Vertrag zugrunde gelegt werden muß, wird geschätzt und soll mindestens dem Versicherungswert entsprechen. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollte die Versicherungssumme höher als der Versicherungswert angesetzt werden. Eine aufgrund einer zu hoch geschätzten Versicherungssumme zuviel gezahlte Prämie wird gem. § 7 AMBUB 94 nach Meldung des Versicherungswertes zurückvergütet.
Der Versicherungswert sind der Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten, die der Versicherungsnehmer in dem Bewertungszeitraum erwirtschaftet hat. Hinzuzurechnen sind Entschädigungen aus Betriebsunterbrechungsversicherungen.
Der Bewertungszeitraum beträgt 1 Jahr. Er endet im Regelfall mit dem Zeitpunkt, von dem an ein Unterbrechungsschaden nicht mehr entsteht, spätestens mit dem Ablauf der Haftzeit.
Siehe § 4 AMBUB 94.
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