Nachhaftung
Nachhaftung
Um einer eventuellen Unterversicherung vorzubeugen, kann man zusätzlich zur gewählten Versicherungssumme eine Nachhaftung vereinbaren. Die Höhe der Nachhaftung beträgt in der Regel 20 - 25 %.
Die Vereinbarung der Nachhaftung erfordert aber eine jährliche Endabrechnung entsprechend des gemeldeten Versicherungswertes.
Die Prämie wird zunächst auf Basis der Versicherungssumme ohne Nachhaftung erhoben. Eine Endabrechnung in der Grenze der Nachhaftung bzw. Prämienrückgewähr erfolgt nach Ablauf des Versicherungsjahres (spätestens 6 Monate nach Ablauf des Versicherungsjahres).
Erfolgt keine fristgerechte Meldung des Versicherungswertes, so wird die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich Nachhaftung abgerechnet.
Siehe Klausel 113 zu den AMBUB 94.
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