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Umfang der Entschädigung

Umfang der Entschädigung

Bei Feststellung des Unterbrechungsschadens sind alle Umstände zu berücksichtigen, die Gang und Ergebnis des Betriebs günstig oder ungünstig beeinflußt haben würden, wenn nicht die technische Einsatzmöglichkeit der Sache infolge des Sachschadens unterbrochen oder beeinträchtigt gewesen wären.
Siehe § 9 AMBUB 94.
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