Unterbrechungsschaden
Was versteht man unter einem Unterbrechungsschaden?
Unterbrechungsschaden sind der Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten in dem versicherten Betrieb, die der Versicherungsnehmer nicht erwirtschaften kann, weil der frühere betriebsfertige Zustand einer beschädigten Sache wiederhergestellt oder eine zerstörte Sache durch eine gleichartige ersetzt werden muß (Unterbrechungsschaden).
Siehe § 3 AMBUB 94.
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