Versicherungsgegenstand
Was ist der Versicherungsgegenstand in der TV-BU-Versicherung?
Wird die technische Einsatzmöglichkeit einer im Versicherungsvertrag bezeichneten Sache (Maschinen, maschinelle Einrichtungen, sonstige technische Anlagen) infolge eines am Versicherungsort eingetretenen Sachschadens (§ 2) unterbrochen oder beeinträchtigt, so ersetzt der Versicherer den dadurch entstehenden Unterbrechungsschaden (§ 3).
Siehe § 1 AMBUB 94.
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