zeitlicher Selbstbehalt
Was ist Zeitlicher Selbstbehalt?
Genauso wie in der Maschinenversicherung gibt es auch in der MBU-Versicherung einen Selbstbehalt. Allerdings ist dies kein finanzieller (in Euro) Selbstbehalt, sondern ein zeitlicher, ausgedrückt in Arbeitstagen (in der Regel 2 Arbeitstage).
Siehe § 9 Nr. 8 AMBUB 94.
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