Extended-Maintenance
Extended-Maintenance (zu § 2 AMoB)
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach Beendigung der versicherten Erprobung für die Dauer von __ Monaten auf Schäden am Montageobjekt, die ausschließlich entstehen durch:
1. Tätigkeit von Unternehmern und Lieferanten im Zusammenhang mit der Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen an den versicherten Sachen.
2. Ursachen, die nachweislich während der vorangegangenen Montage und / oder Erprobungam Versicherungsort gesetzt wurden.
Für den Bauteil sind bei Berechnung der Entschädigung alle Kosten abzuziehen, die auch ohne Eintritt eines Versicherungsfalles hätten aufgewendet werden müssen, um einen Mangel zu beseitigen.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden des Versicherungsnehmers, die ein Unternehmer oder Lieferant aufgrund vereinbarter Lieferungs- bzw. Gewährleistungsbe-dingungen zu übernehmen hat.
Ausgenommen hiervon sind Schäden gemäß 1 + 2.
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