Selbstbehalt
6. Selbstbehalt (zu § 14 AMoB)
Der nach den § 10-13 AMoB ermittelte Betrag wird um den vereinbarten Selbstbehalt je Versicherungsfall gekürzt.
zurück zur Inhaltsübersicht
6. Selbstbehalt (zu § 14 AMoB)
Der nach den § 10-13 AMoB ermittelte Betrag wird um den vereinbarten Selbstbehalt je Versicherungsfall gekürzt.
zurück zur Inhaltsübersicht