Kl 16 AMoB
16 Mitversicherung des Bestellerinteresses an seinen Leistungen
zu § 3 Nr. 1 AMoB
Versichert sind auch die im Versicherungsschein bezeichneten Lieferungen und Leistungen des Bestellers, und zwar ohne Rücksicht auf den Inhalt des Vertrages mit dem Unternehmer.
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