Kl 17b AMoB
17b Besteller als Versicherungsnehmer (Mitversicherung des Bestellerinteresses an Unternehmerleistungen)
zu § 3 Nr. 1 AMoB
1. Versichert sind die Lieferungen und Leistungen der durch den Besteller (Versicherungsnehmer) beauftragten Unternehmer, und zwar ohne Rücksicht auf den Inhalt des Vertrages zwischen Besteller und Unternehmer.
2. Versichert sind auch die in dem Versicherungsschein bezeichneten eigenen Lieferungen und Leistungen des Bestellers (Versicherungsnehmers), und zwar ohne Rücksicht auf den Inhalt des Vertrages mit dem Unternehmer.
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