Klausel TK 6877 - ABU 2008
Glasbruchschäden
Abweichend von Abschnitt B § 3 Nr. 2 endet der Versicherungsschutz für Glasbruch mit dem fertigen Einbau.
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Glasbruchschäden
Abweichend von Abschnitt B § 3 Nr. 2 endet der Versicherungsschutz für Glasbruch mit dem fertigen Einbau.
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