Bes. Baumaßnahmen Seite 9
Abdichtung im Hochbau: Abdichtung gegen Druckwasser
Das Bauwerk muß von der Abdichtung her konstruiert werden. Dabei müssen folgende Grundregeln beachtet werden:
1. Die Abdichtung muß zwischen festen Bauteilen eng und holraumfrei eingebaut sein.
2. Die Abdichtung muß ständig einen gewissen Flächendruck erhalten (nicht unter 0,1 kg / cm2).
3. Die Einpressung darf nicht größer als 5 kg / cm2 sein.
4. Die Temperatur an der Abdichtung darf +40oC nicht überschreiten
5. Die auf die Abdichtung gerichteten Kräfte müssen gleichmäßig verteilt sein.
6. Die Abdichtung kann nur normale Kräfte übertragen.
Bei Nichtbeachtung dieser Grundregeln würde die zur Abdichtung benötigte Klebemasse entweder verdrängt oder unbrauchbar und die Isolierpappen würden beschädigt. Zur Aufnahme der Abdichtung wird eine Bauwerkswanne benötigt, welche aus dem Unterbeton und der Wandrücklage besteht, wobei möglichst einfache Grundrisse gewählt werden sollten. Absätze sind dabei durch Schrägen zu ersetzen. Der Unterbeton kann nur auf tragfähigem Boden erstellt werden. Bei nicht tragfähigem Boden muß er armiert, bei Pfahlgründungen sogar biegesteif ausgebildet werden. Die Wandrücklage wird aus Mauerziegeln oder Kalksandsteinen hergestellt, wobei die Ecken nicht im Verband gemauert werden dürfen. In diese Bauwerkswanne wird Bitumenpappe nach DIN 52129 mit Klebe- und Deckanstrich eingebracht, wobei die Lagenanzahl im wesentlichen durch die Bauwerkstiefe im Druckwasser bestimmt wird.
Wichtig: Die Abdichtung darf bei Temeraturen unter +4oC und bei Niederschlägen nicht hergestellt werden. Auf gefrorener Abdichtunterlage darf nicht gearbeitet werden.
<< >>
zurück zur Inhaltsübersicht