Textversion
Bauleistung Elektronik Maschinen Montage Faktoren Alte Fassungen Suchen News
Startseite Maschinen ABMG 2008

Maschinen


AMB 2008 ABMG 2008 AMBUB 2008 MGAR 2008 Schadenbeispiele

Downloads Impressum Sitemap Kontakt

Abschnitt A - ABMG 2008 § 1

Versicherte und nicht versicherte Sachen


1. Versicherte Sachen

Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten fahrbaren oder transportablen Geräte, sobald sie betriebsfertig sind.

Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und soweit vorgesehen nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes der Sache innerhalb des Versicherungsortes.


2. Zusätzlich versicherbare Sachen

Nur wenn dies besonders vereinbart ist, sind zusätzlich versichert Zusatzgeräte und Reserveteile.


3. Folgeschäden

Nur als Folge eines dem Grunde nach versicherten Sachschadens an anderen Teilen der versicherten Sache versichert sind Schäden an

a) Transportbändern, Raupen, Kabeln, Stein- und Betonkübeln, Ketten, Seilen, Gurten, Riemen, Bürsten, Kardenbelägen und Bereifungen;
b) Werkzeuge aller Art.


4. Nicht versicherte Sachen

Nicht versichert sind

a) Wechseldatenträger;
b) Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel;
c) sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen;
d) Fahrzeuge, die ausschließlich der Beförderung von Gütern im Rahmen eines darauf gerichteten Gewerbes oder von Personen dienen;
e) Wasser- und Luftfahrzeuge sowie schwimmende Geräte;
f) Einrichtungen von Baubüros, Baucontainer, Baubuden, Baubaracken, Werkstätten, Magazinen, Labors und Gerätewagen.


zur Gegenüberstellung ABMG 2008 / ABMG 1992
zurück zum Inhaltsverzeichnis

Druckbare Version