Klausel TK 2808 - AMB 2008
Stillstandsrabatte
1. Für Sachen, die im Versicherungsvertrag besonders bezeichnet sind, werden bei einem zusammenhängenden Stillstand Prämienrabatte gewährt. Mehrere zusammenhängende Stillstandszeiträume von mehr als jeweils dreißig Tagen innerhalb eines Jahres werden zusammengerechnet.
Der Rabatt beträgt
a) _ Prozent bei einem Stillstand von mindestens drei vollen Monaten;
b) _ Prozent bei einem Stillstand von mehr als sechs Monaten;
c) _ Prozent bei einem Stillstand von mehr als neun Monaten und
d) _ Prozent bei ganzjährigem Stillstand.
2. Ein Rabatt wird nicht für die Zeit von Schadenbeseitigungs-, Überholungs- oder Reparaturarbeiten gewährt.
3. Ein Stillstandsrabatt wird nicht gewährt, wenn die im laufenden Versicherungsjahr auf den Versicherungsvertrag angefallenen entschädigungspflichtigen Schäden die ungekürzte Jahresprämie erreicht haben.
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