Abschnitt A - AMoB 2008 § 1
Versicherte und nicht versicherte Sachen
1. Versicherte Sachen
Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für die Errichtung des im Versicherungsvertrag bezeichneten Montageobjektes (Konstruktionen, Maschinen, maschinelle und elektrische Einrichtungen und zugehörige Reserveteile), sobald sie erstmals innerhalb des Versicherungsortes abgeladen worden sind.
2. Zusätzlich versicherbare Sachen
Nur soweit im Versicherungsvertrag gesondert vereinbart, sind zusätzlich versichert
a) Montageausrüstung;
b) fremde Sachen, die nicht Teil des Montageobjektes oder der Montageausrüstung sind.
3. Folgeschäden
Nur als Folge eines dem Grunde nach versicherten Sachschadens an anderen Teilen der versicherten Sache versichert sind Schäden an Öl- oder Gasfüllungen, die Isolationszwecken dienen.
4. Nicht versicherte Sachen
Nicht versichert sind
a) Wechseldatenträger;
b) Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel;
c) Produktionsstoffe;
d) Akten, Zeichnungen und Pläne.
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