Montage 2008
Gliederung
Montage :
Versichert sind Lieferungen und Leistungen für die Errichtung eines Montageobjektes (Konstruktionen, Maschinen, maschinelle und elektrische Einrichtungen und zugehörige Reserveteile), sobald sie innerhalb des Versicherungsortes abgeladen worden sind. Zusätzlich können mitversichert werden: Montageausrüstung, sowie fremde Sachen, die nicht zum Montageobjekt oder zur Montageausrüstung gehören.
Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Montageversicherung
(AMoB 2008)
sowie die Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Montageversicherung (TK AMoB 2008)
Betriebsunterbrechung:
Ein Unterbrechungsschaden entsteht, wenn die technische Einsatzmöglichkeit des Montageobjektes zum geplanten Zeitpunkt durch einen am Versicherungsort eingetretenen Sachschaden verzögert oder beeinträchtigt wird. Der Unterbrechungsschaden besteht aus den fortlaufenden Kosten und dem entgangenen Betriebsgewinn während des Unterbrechungszeitraumes.
Es gelten die AMBUB 2008 in Verbindung mit der Klausel TK 4970 für Montage-Betriebsunterbrechungs-Versicherung
