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Bauleistungs-Betriebsunterbrechung
Gegenstand der Versicherung ist in der Regel der entstehende Vertragsausfall durch fehlende Mieteinnahmen oder z.B. bei einem Hotelneubau auch die fortlaufenden Kosten durch bereits eingestelltes Personal.
Grundsätzlich gilt in der BL-BU das gleiche wie für die Montage-BU. Diese Versicherungsform wird in der Regel nur im Zusammenhang mit der Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Als Anschlußdeckung an die BL-BU- bzw. MO-BU-Versicherung kommt dann die Normal-BU-Deckung zum Tragen.
Siehe AMBUB 94 [91 KB]
und Klausel 160.
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