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Vertragsformen

Folgende Vertragsformen können bei den Technischen Versicherungen vorkommen:


Einzelvertrag


Rahmenvertrag (RV)

Mit einem Rahmenvertrag wird die Vertragsform für einzelne Risiken einheitlich festgelegt. Der Versicherungsnehmer (VN) ist nicht zur Anmeldung verpflichtet. Die Vertragsform bietet sich an, wenn eine Vielzahl einzelner Risiken von Fall zu Fall versichert werden sollen. Versicherbare Objekte müssen vor Risikobeginn mit Anmeldeformular angemeldet werden.


Generalvertrag (GV)

Wie beim RV wird der Inhalt von Einzelverträgen einheitlich festgelegt. Anders als beim RV ist der VN beim GV zur Anmeldung sämtlicher versicherbaren Objekte verpflichtet. Auch hier erfolgt eine Anmeldung mit entsprechendem Anmeldeformular der versicherten Objekte.


Umsatzvertrag (UV)

Die Berechnungsgrundlage ergibt sich aus dem Umsatz der VN für einen festgelegten Zeitraum. Der UV dient der Vereinfachung bei der Risikoerfassung, wenn die einzelnen versicherbaren Objekte nicht wie beim RV/GV deklariert werden können. Die Zusammensetzung des Umsatzes muß zweifelsfrei definiert sein.


Lohnsummenvertrag (LV)

Anwendung wie beim UV, wenn einzelne versicherbare Objekte nicht deklariert werden können. Berechnungsgrundlage ist jedoch die Lohn- und Gehaltssumme der VN für einen festgelegten Zeitraum. LV zum Beispiel, wenn nur Monteure der VN zu De- und Remontagen von Maschinen eingesetzt werden und die Maschine selbst nicht zum Bestand der VN gehört.


Zu beachten:

Da beim UV und LV keine Einzelanmeldung der Risiken erfolgt, ist es üblich, daß die Ersatzleistung für jeden einzelnen Schadenfall begrenzt wird (Haftungslimit).


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