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Gliederung
stationäre Maschinen:
Versichert sind stationäre Maschinen, maschinelle Einrichtungen und sonstige technische Anlagen (wie z.B. Heizkraftwerke, Druckmaschinen, CNC-Bearbeitungsmaschinen usw.), sobald sie betriebsfertig sind.
Es gelten die Allgemeinen Maschinenversicherungsbedingungen (AMB 2008),
sowie die Klauseln zu den Allgemeinen Maschinenversicherungsbedingungen (TK AMB 2008)
fahrbare Maschinen:
Versichert sind fahrbare oder transportable Maschinen und Geräte (wie z.B. Baustellenfahrzeuge, Kräne, Erntemaschinen usw.), sobald sie betriebsfertig sind.
Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Maschinen- und Kasko- versicherung von fahrbaren oder transportablen Geräten (ABMG 2008),
sowie die Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren oder transportablen Geräten
(TK ABMG 2008)
Daten:
Versichert sind zusätzlich Kosten für die Wiederherstellung von Daten.
Für stationäre Maschinen gilt die Klausel TK 2911 - AMB 2008,
für fahrbare Maschinen die Klausel TK 3911 - ABMG 2008
Betriebsunterbrechung:
Versichert ist der - durch einen eingetretenen Sachschaden an betriebsfertigen Maschinen oder maschinellen Einrichtungen auf dem Betriebsgrundstück und der dadurch verursachten Unterbrechung - entstandene Unterbrechungsschaden. Der Schaden setzt sich zusammen aus dem entgangenen Betriebsgewinn und der trotz Unterbrechung fortlaufenden Kosten.
Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung (AMBUB 2008)
sowie die Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung (TK AMBUB 2008)
Garantie:
Versichert sind Maschinen, maschinelle Einrichtungen sowie sonstige technische Anlagen und Konstruktionen infolge von Schäden durch Material-, Konstruktions- oder Ausführungsfehler während der vereinbarten Garantiezeit, sofern sie betriebsfertig sind.
Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Garantie-Versicherung
(MGar 2008)