Montage-Betriebsunterbrechung
Eine weitere Sonderform der BU-Deckungen ist die Montage-BU-Versicherung. Diese deckt den Unterbrechungsschaden, der sich für den Betreiber einer Maschine oder maschinellen Einrichtung aus einer Verzögerung der Inbetriebnahme infolge eines Sachschadens während der Montage ergibt.
Die Haftzeit beginnt mit dem Zeitpunkt zu dem ohne Eintritt eines Sachschadens der Probebetrieb beendet gewesen wäre, also nicht unmittelbar nach dem Sachschaden. Vom gleichen Zeitpunkt an wird auch der Zeitliche Selbstbehalt berechnet, der bei der MO-BU nicht unter einer Woche liegen sollte.
Die MO-BU-Versicherung wird in der Regel nur dort angeboten, wo bereits eine MO-Versicherung besteht. Wichtig für den Versicherer ist es, vor Abschluß der MO-BU-Versicherung den genauen Terminplan zu prüfen und ständig die Termine zu verfolgen.
Siehe AMBUB 94 und Klausel 150.
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