Gliederung und Ursprung der Elektronikversicherung
Sachversicherung: Die Sachversicherung übernimmt im Rahmen der "Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE 2008)" den Versicherungsschutz gegen Schäden, die durch Bedienungsfehler, Kurzschluß, Ereignisse höherer Gewalt, Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl und Wasser verursacht werden. (Es gelten die ABE 2008 und Klauseln).
Datenversicherung (früher auch Datenträgerversicherung genannt): Datenträger bilden die Voraussetzung für die Verarbeitung und Speicherung von Daten. Werden Datenträger beschädigt, zerstört oder entwendet, sind zwangsweise die darauf gespeicherten Daten nicht mehr verfügbar und müssen unter Aufwendung zum Teil hoher Kosten rekonstruiert werden. Die Datenversicherung übernimmt diese Rekonstruktionskosten einschließlich der Kosten für eventuelle Kaufprogramme und des Datenträgermaterials. Voraussetzung für eine Ersatzleistung ist ein zeitgleicher Sachschaden. (Es gelten die ABE 2008 in Verbindung mit der Klausel TK 1911 für Datenversicherung).
Softwareversicherung (Erweiterte Datenversicherung): Die Softwareversicherung beinhaltet bereits den Deckungsumfang der Datenversicherung. Sie leistet darüber hinaus auch Entschädigung bei nachteiliger Veränderung oder Verlust der versicherten Daten oder Programme ohne zeitgleichen Sachschaden. (Es gelten die ABE 2008 in Verbindung mit der Klausel TK 1928 für Softwareversicherung).
Mehrkostenversicherung: Wird der Betrieb einer versicherten Anlage durch einen Sachschaden unterbrochen oder beeinträchtigt, ist es unerläßlich, wenigstens die wichtigsten Arbeiten weiterzuführen. Dies kann dann nur unter Aufwendung von Mehrkosten geschehen. Mehrkosten sind z.B. Aufwendungen für die Benutzung anderer Anlagen, für zusätzlich beschäftigtes Personal, für Anwendungen anderer Arbeitsverfahren oder Inanspruchnahme von Lohn-Dienstleistungen. Die Mehrkostenversicherung ist nicht auf den Bereich der Datenverarbeitung begrenzt, sondern kann auch für andere elektronische Anlagen (z.B. Medizingeräte) angewendet werden. (Es gelten die ABE 2008 in Verbindung mit der Klausel TK 1930 für Mehrkostenversicherung).
Betriebsunterbrechungsversicherung: In Fällen, in denen durch den Aufwand von Mehrkosten eine Unterbrechung des Betriebes nicht vermieden werden kann, schützt eine Betriebsunterbrechungsversicherung für elektronische Anlagen. Sie ersetzt Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten, die infolge eines Sachschadens nicht erwirtschaftet werden können. (Es gelten die AMBUB 2008 in Verbindung mit der Klausel TK 4910 für Elektronik Betriebsunterbrechungs-Versicherung).
Elektronik-Pauschalversicherung: Versichert werden kann die technische Büroeinrichtung, wie Daten- , Kommunikations-, Büro-, Sicherungs- und Meldetechnik - Euro Versicherungssumme. (Es gelten die ABE 2008 in Verbindung mit der Klausel TK 1926 für die Elektronik-Pauschalversicherung).
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Elektronikversicherung gestern & heute
In den 1920iger Jahren liegt die Geburtsstunde der heutigen Elektronikversicherung. Versichert wurden zunächst nur sogenannte Schwachstromanlagen (bis ca. 60 V Betriebsspannung), von denen diese neue Versicherungssparte auch ihren Namen bezog. Die versicherten Geräte waren hauptsächlich Telefonanlagen, die von Telefonbaufirmen (z.B. Siemens) an Firmen und sonstige Gewerbebetreibende vermietet wurden.
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alte Telefonanlage
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Neben den üblichen versicherbaren Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm entwickelte sich ein neuer Versicherungsbedarf, der aus der neuen Technik und dem Verwendungszweck entstand. Die stromgebundenen Anlagen unterlagen zusätzlichen Gefahren, wie z.B. Überspannung, Blitzschlag und auch menschlichem Fehlverhalten (Fehlbedienung, Unachtsamkeit, Böswilligkeit etc.).
Der überwiegende Teil der auftretenden Schäden war weder über eine konventionelle Sachversicherung, noch über die bereits existierende Maschinenversicherung abzudecken.
Deshalb wurden Spezialversicherer gegründet (TELA, Elektra => WÜBA), die mit einem weitgehenden Deckungsumfang der neuen Technik den adäquaten Versicherungsschutz bieten konnten.
Mit der Weiterentwicklung stromgebundener Anlagen vergrößerte sich ebenfalls die Bandbreite der versicherbaren Sachen in der "Schwachstromversicherung". Die klassische "Elektrotechnik" wurde in den 1970iger und 80iger Jahren sukzessive von der "Elektronik" abgelöst. Mit diesem Wandel in der Technik änderte sich auch die "Schwachstromversicherung" in die heutige "Elektronikversicherung" (1985 Umbenennung).
Das Spektrum versicherbarer Anlagen reicht zwischenzeitlich von EDV-, Kommunikations-, Büroanlagen, über Meß- und Regeltechnik bis hin zu medizinischen Anlagen/Geräten.
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